Leistungsentgelt


>Info zum Thema Leistungsentgelt 2021

>Betriebsvereinbarung Leistungsentgelt 2020-2025



>Betriebsvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems nach TVöD


Folgender Text aus 2015 zum Thema von Ingrid Mevißen, Personalleiterin:


„Informationen zur Auszahlung des Leistungsentgeltes § 18 TVöD im Kalenderjahr 2015

Die Berechnung und Aufteilung des Leistungsentgeltes erfolgte auf der Basis der Regelung des Vorjahres. Dabei wurde die Höhe des Finanzvolumens nach Maßgabe des § 18 Abs. 3 TVöD in Verbindung mit der Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 1 festgestellt. Das Finanzvolumen in Höhe von 147.766,00 € ist in zwei getrennte Leistungsbudgets aufgeteilt:

Leistungsbudget 1: Entgeltgruppe 1-8

Leistungsbudget 2: ab Entgeltgruppe 9.

Die Bemessung von Leistungsentgelten aus diesen Budgets erfolgte durch Zuweisung von Punkten entsprechend der Zielerreichung (Alle Ziele erreicht = 1 Punkt).

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die vereinbarten Ziele erreicht.

Zur Ermittlung des Eurowertes pro Punkt wurde das jeweilige Leistungsbudget durch alle summierten Punkte dividiert:

Leistungsbudget 1: 1 Punkt = 728,81 €

Leistungsbudget 2: 1 Punkt = 1.016,08 €

Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Beschäftigten keinen Entgeltfortzahlungsanspruch haben (Arbeitsunfähigkeit ohne Krankengeldzuschuss, Elternzeit, Sonderurlaub, Zeitrente).

Teilzeitbeschäftigte erhalten ein Leistungsentgelt entsprechend dem Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollbeschäftigung.

Die Beschäftigten im Blockmodell der Altersteilzeit erhalten das Leistungsentgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in voller Höhe ausgezahlt. Für die Freistellungsphase besteht kein Anspruch auf Leistungsentgelt.

Ausgeschiedene Arbeitnehmer erhalten im Monat des Ausscheidens ein anteiliges Leistungsentgelt. Neu eingestellte und befristete Beschäftigte erhalten ein anteiliges Leistungsentgelt, wenn sie länger als sechs Monate beschäftigt sind.

Die Auszahlung des Leistungsentgeltes für das laufende Kalenderjahr erfolgt im Monat Juli 2015.“

 

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