Regelung Rosenmontag und Veilchendienstag

 

Im Einvernehmen mit der Geschäftsführung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Verträgen nach TVöD an einem der beiden Karnevalstage bezahlt frei.

  1. Sollte aus betrieblichen Gründen an beiden Tagen über den Dienstplan Dienst eingeteilt sein, wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem anderen Tag ein bezahlter freier Tag gewährt.
  2. Sollte für einen der beiden Tage Urlaub beantragt und genehmigt sein, wird ein Urlaubstag gutgeschrieben.
  3. Sollte auf Grund der Freie-Tage-Planung einer der beiden Tage oder beide Tage frei sein, gilt ein Tag als bezahlt frei.
  4. Dieser bezahlt frei Tag ist in den Dienstplänen und Stundennachweisen mit dem Hinweis „Frei als Ausgleich für Rosenmontag/Veilchendienstag“ besonders kenntlich zu machen.