Betriebsvereinbarung zur Regelung der vorstellungs- und probenfreien Zeit vom 2. bis 7.1.2014
(bis 5.1.2014 für das Orchester).

 

Zwischen der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Generalintendant Michael Grosse und Reinhard Zeileis,

und

dem Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH, vertreten durch den Vorsitzenden Burkhard Bertho,

wird folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen:

 

§ 1 – Geltungsbereich -
Diese Betriebsvereinbarung gilt für das auf NV-Bühne und auf TVK angestellte Personal sowie für das auf TVöD angestellte Personal, das in folgenden Bereichen beschäftigt wird:

Meister für Veranstaltungstechnik
Bühnenmeister
Beleuchtungsmeister
Bühnentechnik
Beleuchtung
Requisite
Ton
Transport
Maske
Garderobe
Orchesterwarte

 

§ 2
Um Spareffekte zu erzielen und damit die Wirtschaftlichkeit des Theaters zu erhöhen, finden vom 2.1. bis 7.1.2014 keine Proben und Vorstellungen statt.
Für das Orchester finden vom 2.1. bis 5.1.2013 einschließlich keine Proben und Vorstellungen statt.

Im Einzelnen gilt folgendes:

a) NV-Bühne SR Solo
Für diese Beschäftigten werden im genannten Zeitraum 6 der 8 freien Tage mit Ortsabwesenheit gemäß § 57 Absatz 1 NV Bühne SR Solo gewährt.

 

b) NV-Bühne SR Chor
Der 2. Januar 2014 wird als freier Tag für die Übertragungsprobe DIE FLEDERMAUS von Mönchengladbach nach Krefeld gewährt.
Der 3.1.2014 wird als freier Tag für die Übertragungsprobe DIE LUSTIGEN WEIBER VON WINDSOR von Mönchengladbach nach Krefeld gewährt.
Der 4.1.2014 wird als freier Tag für die Übertragungsprobe RIENZI gewährt.
Der 5.1.2014 wird als ½ freier Tag für die 1. Januarwoche 2014 gewährt.
Der 6.1.2014 wird als freier Tag für die Übertragungsprobe MAZEPPA von Krefeld nach Mönchengladbach gewährt.
Der 7.1.2014 wird als freier Tag für die 4-stündige Bühnen- und Orchesterprobe STIFFELIO am 24.09.2013 gewährt.
Der 8.1.2014 ist der freie Tag für die 2. Kalenderwoche 2014.
(Nachrichtlich: Der 30.12.2013 ist der freie Tag für die 1. Kalenderwoche 2014).

c) NV-Bühne SR Ballett
Der freie Tag der 1. Kalenderwoche 2014 war der 03.12.2013.
Die weiteren freien Tage sind:
02.01.2014 frei für KW 46 (11.-17.11.2013)
03.01.2014 frei für KW 47 (18.-24.11.2013)
04.01.2014 ½ frei für KW 46 (11.-17.11.2013), ½ frei für KW 48
(25.-30.11.2013)
05.01.2014 ½ frei für KW 49 (02.-08.12.2013)
06.01.2014 frei für KW 50 (09.-15.12.2013)
07.01.2014 ½ frei für KW 50 (09.-15.12.2013), ½ frei für KW 51
(16.-.22.12.2013)

d) TVK
Für die Orchestermitglieder ist der 2.1.2014 der orchesterfreie Tag der 1. Kalenderwoche.
Am 03.01. und 04.01.2014 hat das Orchester zwei Tage Resturlaub aus dem Jahre 2013, die dadurch entstanden sind, dass das Orchester vor Ende der Theaterferien 2013 am 09.09. und 10.09.2013 den Probenbetrieb bereits wieder aufgenommen hatte. Am 05.01.2014 wird dem Orchester ein weiterer freier Tag als freier Sonntag gewährt.

e) TVöD und NV-Bühne SR Techniker
Für diese Beschäftigten werden zunächst über die Dienstpläne und die Freie-Tage-Planung die üblichen freien Tage und bezahlten Wochenfeiertage gewährt.

Die verbleibenden proben- und vorstellungsfreien Tage zwischen dem 02. und 07.01.2014 werden dazu genutzt, entsprechend § 5 Abs. 5 Betriebsvereinbarung Ausgleichszeitraum Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten gemäß § 10 TVöD abzubauen.

Für die Orchesterwarte sind der 02. bis einschließlich 05.01.2014 und der 02. und 03.03.2014 die proben- und vorstellungsfreien Tage (nachrichtlich: am 04.03.2014 erhalten die Orchesterwarte bezahlt „karnevalsfrei“.). Die übrigen regulären freien Tage der 1., 2., 9. und 10. KW 2014 werden für die Orchesterwarte individuell über die Dienstpläne festgelegt.

Haben Beschäftigte keine oder keine ausreichenden Zeitguthaben, entstehen Zeitschulden. Diese werden auf das Arbeitszeitkonto gem. § 10 TVöD gebucht.
Möchten Beschäftigte keine Zeitschulden aufbauen, können sie während der proben- und vorstellungsfreien Zeit auch Resturlaub aus 2013 nehmen.

 

Protokollnotiz zu § 2 Buchstabe e)

Im Falle von Erkrankung werden die an den freien Tagen ausfallenden Arbeitsstunden nicht als Zeitschulden auf das Arbeitszeitkonto gemäß § 10 TVöD gebucht.

 

THEATER KREFELD UND BETRIEBSRAT der
MÖNCHENGLADBACH gGmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH

Krefeld, 12. Dezember 2013

 

Michael Grosse Generalintendant

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

Burkhard Bertho Betriebsratsvorsitzender


Verfasser: Geschäftsführer Reinhard Zeileis