Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls


Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit) in Deutschland. Es kommt also nur in den Fällen zur Anwendung, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung zum D-Arzt wird von den Berufsgenossenschaften erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden. Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern, er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Dabei hat er u. a. Kontakt zu dem behandelnden Arzt, der Unfallklinik, Rehabilitationseinrichtungen, hinzugezogenen Fachärzten, der zuständigen Unfallversicherung und dem Berufshelfer. In Deutschland gibt es ca. 3.500 zugelassene Durchgangsärzte, jährlich werden etwa 3 Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt.

Eine durch einen Arbeitsunfall verletzte Person muss im Normalfall einem

Durchgangsarzt vorgestellt werden. Ausnahmen sind u. a.:

* Bei kleinen Unfällen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann in diesem Fall auch ein Allgemeinmediziner die Behandlung vornehmen, ohne dass dieser den Patienten an den D-Arzt überweisen muss.

* Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen sollen sofort einem Augen- oder HNO-Arzt vorgestellt werden.

* Bei sehr schweren Verletzungen (z. B. offener Schädel, Gelenkbruch) muss natürlich nicht erst ein niedergelassener D-Arzt aufgesucht werden, sondern soll der Verletzte direkt in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik oder ein anderes Krankenhaus eingeliefert werden. Dort sind meist auch Durchgangsärzte stationär tätig.

* Bei Verdacht oder Vorliegen einer Berufskrankheit kann jeder Arzt aufgesucht werden.


Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt aufgesucht werden. Obwohl der Arbeitgeber die Angestellten darüber informieren soll, in welchen Fällen sie direkt einen D-Arzt aufsuchen müssen, wird dies wahrscheinlich allgemein wenig bekannt sein. Wenn ein Verletzter irrtümlich zuerst seinen Hausarzt aufsucht, muss dieser dann den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Soweit es medizinisch nötig ist und besonders in Notfällen darf (und muss) natürlich jeder Arzt ungeachtet der formalen Regelungen die Behandlung durchführen. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung Kostenträger ist, ist für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein bzw. keine Chipkarte erforderlich und natürlich muss auch keine Praxisgebühr gezahlt werden. Bei einem Arbeitsunfall ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Wenn eine Vorstellung beim D-Arzt vorgeschrieben ist (s. o.), kann der Patient nur noch zwischen verschiedenen D-Ärzten an seinem Ort wählen.


z. B. Durchgangsärzte in Mönchengladbach:


Dr. med. Wolfgang Gartz

Beethovenstraße 5 

D-41061 Mönchengladbach

Fon 02161 . 850 91


Dr. A. Dave

Rathenaustr. 6-8

D-41061 Mönchengladbach

Fon 02161 . 46 24 60


Dr. Stefan Hegermann

Städt. Kliniken Mönchengladbach

Hubertusstr. 100

D-41239 Mönchengladbach

Fon 02166 . 39 40



z. B. Durchgangsärzte in Krefeld:


Manus-Klinik

Ostwall 217

47798 Krefeld

Fon 02151 . 569 88-0


Dr. Robert Lambrechts

Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie

Dießemer Bruch 94

D-47805 Krefeld

Fon 02151 . 33 42 393


Dr. Johannes Müsgens

Krüllsdyk 162

D-47803 Krefeld

Fon 02151 . 75 61 88


Dr. Helmut Siebers

Hülser Str. 58

D-47803 Krefeld

Fon 02151 . 75 40 03


Praxis für Orthopädie & Chirurgie Dr med. Hekers u Krämer

Westwall 122

D-47798 Krefeld

Fon 02151 . 77 24 11


Dr. med. M. Settner

Salvea

Westparkstraße 107-109

D-47803 Krefeld

Fon 02151 . 76 85 430


Helios Klinikum Krefeld

Lutherplatz 40

Fon 02151 . 320


Alexianer Klinikum Krefeld

Dießemer Bruch 81

47805 Krefeld

02151 . 33 40