Urlaub


Achtung! In der Spielzeit 2020/2021 gilt eine abweichende außerordentliche Betriebsvereinbarung.

Die für diese Spielzeit greifenden Änderungen findet ihr >hier


Folgende Anmerkung der Personal- und Gehaltsabteilung vom 05. Dezember 2016:


„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir ein paar Hinweise zur Gewährung von Urlaubstagen, insb. an Samstagen und Sonntagen geben:

 

Urlaub sollte immer am Stück gewährt werden, dass bedeutet für eine Woche Urlaub wird für Montag bis Freitag Urlaub eingetragen, Samstag und Sonntag sind laut Dienstplan dann freie Tage.

Sonntage sind nach dem Arbeitszeitgesetz erstmal grundsätzlich arbeitsfreie Tage, weshalb für einen freien Sonntag kein Urlaubstag eingesetzt werden muss. Beantragt ein Mitarbeiter dennoch Urlaub für einen Sonntag, weil er zum Dienst eingeteilt ist, prüfen Sie bitte zuerst, ob ein Tausch der freien Tage des betreffenden Mitarbeiters möglich ist. Wenn der Mitarbeiter am Sonntag zur Arbeit eingeplant war, muss im Dienstplan ein freier Ersatztag ausgewiesen sein. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Mitarbeiter statt an dem Sonntag dann an diesem freien Ersatztag zur Arbeit heranzuziehen. So kann dem Wunsch des Mitarbeiters nach dem freien Sonntag entsprochen werden, ohne dafür Urlaub zu gewähren.

Scheidet eine solche Möglichkeit aus und werden in Einzelfällen einzelne Urlaubstage auf Wunsch des Mitarbeiters an einem Samstag oder Sonntag gewährt, so sind diese Tage als Urlaubstage entsprechend auszuweisen. Dies sollte jedoch eine absolute Ausnahme sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Mertens


Leiterin Personal- und Gehaltsabteilung

Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH“


>Urlaubsberechnung